Verbrauchsausweis für Wohn- & Nichtwohngebäude – bundesweit online beantragen, ab 100 €. Eine Seite der Ingenieurbüro Weichselgartner GmbH.
Es gibt zwei Arten von Energieausweis: den Verbrauchsausweis (auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs) und den Bedarfsausweis (auf Basis einer technischen Gebäudeanalyse). Welcher zulässig ist, hängt von Gebäudetyp, Größe und Baujahr ab – das gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude gleichermaßen. Das folgende Flussdiagramm hilft bei der Einordnung:
Gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein Energieausweis für Verkäufer von Immobilien, Neu-Vermieter und Bauherren Pflicht. Wir unterstützen Sie dabei gerne.
Um unsere Leistungen für unsere Kunden noch effizienter und einfacher anbieten zu können, haben wir diese Seite erstellt. Mit einer einfachen Dateneingabe kommen Sie schneller zu Ihrem Ziel.