Verbrauchsausweis Nichtwohngebäude

Bundesweit online – inklusive Wärme- und Stromverbrauch.

Für Nichtwohngebäude erfassen wir zusätzlich zum Wärmeverbrauch den Stromverbrauch. Geben Sie die Verbrauchsdaten von mindestens 36 Monaten ein und laden Sie Fotos des Gebäudes sowie die Abrechnungen einfach mit hoch. Nach dem Absenden erstellen wir Ihren Energieverbrauchsausweis. Die genaue Vergleichskategorie legen wir bei der Ausstellung fest.


Eigentümer / Kontaktperson


Gebäude

Lüftung (Haken für alle genutzten)
Kühlung (Haken für alle genutzten)


Energieausweis


Wärme- & Stromverbrauch

§ 82 GEG: Den zu verwendenden Verbrauchsdaten sind mindestens die Abrechnungen aus einem zusammenhängenden Zeitraum von 36 Monaten zugrunde zu legen, der die jüngste Abrechnungsperiode einschließt, deren Ende nicht mehr als 18 Monate zurückliegen darf.
Abrechnung Nummer 1
Abrechnung Nummer 2
Abrechnung Nummer 3
Abrechnung Nummer 4
Abrechnung Nummer 5
Abrechnung Nummer 6
Abrechnung Nummer 7
Abrechnung Nummer 8
Abrechnung Nummer 9
Stromverbrauch (kWh je Abrechnungszeitraum, zusammenhängend mind. 36 Monate)
Abrechnung Nummer 1
Abrechnung Nummer 2
Abrechnung Nummer 3

Sonstiges




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